Umfang der Aufführungsrechte für Musicals von FIDULA

Aufführungsrecht für Schulen, Musikschulen, Kinderchöre und andere Nicht-Profi-Theater:
• Laut Urheberrecht gilt bei einer szenischen Musical-Aufführung das „Große Recht“, das heißt: Eine Genehmigung der GEMA (in Österreich: AKM / in der Schweiz: SUISA) für Musiktheater-Aufführungen ist nicht nötig, eine Abrechnung über die GEMA nicht möglich.
• Vielmehr erhalten Sie das Aufführungsrecht für das Musical vom Verlag.
• Dieses bekommen Sie bei FIDULA unbürokratisch und ohne weitere Gebühren – wenn nicht anders angegeben – durch den Mindest-Erwerb von 2 "Gesamtausgaben" (=Klavierpartituren) und 25 Exemplaren der "Texte & Songs". (Bei speziellen Wünschen rufen Sie uns bitte an.)
• Als Gratiszugabe erhalten Sie fünf DIN-A1-Poster mit dem Titelbild zur Unterstützung Ihrer Werbung. Zudem haben Sie die Möglichkeit, unter folgendem LINK Plakatdateien herunterzuladen: www.fidula.eu > Downloads .

Umfang der erworbenen Rechte:
1. Das Aufführungsrecht wird jeweils erteilt für szenische Aufführungen, d.h. vor externem Publikum (z.B. Eltern, Verwandte und andere Besucher) bei theatermäßiger Vorstellung (Handlung wird in Gesten und Bewegungen dargestellt, mit Dialogen etc.).

2. Das Aufführungsrecht gilt für einen Aufführungszyklus, d. h. für bis zu drei Aufführungen, die von der selben Gruppe/Chor/Klasse in der selben Besetzung gespielt werden.

3. Kommt es zu weiteren Aufführungen des Stückes (z.B. in späteren Jahren) oder führt eine andere Gruppe/Chor/Klasse dieses mit denselben (weiterverkauften, verschenkten oder verliehenen) Noten auf, wird eine gesonderte Aufführungsgebühr fällig. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit FIDULA auf. Es wird dann eine Rest-Mindest-Vergütung zur Erlangung des Aufführungsrechtes vereinbart.

Bei anderen, nicht szenischen (konzertanten) Aufführungen (als Kantate) ist die GEMA (AKM/SUISA etc.) zuständig.